Oberflächenhygiene
Nicht alles, was sauber assieht, ist hygienisch einwandfrei. Wir unterstützen Sie, Ihren Reinigungs und Desinfektionserfolg zu überprüfen und konsequent sicherzustellen, etwa im Zuge der Entnahme und Auswertung von Abklatschproben mittels Abdruckplatten (Rodac-Agarplatten) sowie Abstrich beziehungsweise Tupferproben.
Zahnarztstühle
Ein relevanter Übertragungsweg für Krankheitserreger innerhalb von Zahnarztpraxen ist laut der Empfehlung des Robert-Koch-Instituts („Infektionspräventation in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene“) kontaminiertes Wasser aus Behandlungseinheiten. Gemäß § 3 TrinkwV darf in Dentaleinheiten nur Wasser eingespeist werden, welches den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht.
Zum Schutz Ihrer Patienten empfehlen wir Ihnen einmal jährlich den sachgerechten Betrieb Ihrer Dentaleinheit unter dem Aspekt der mikrobiologischen Qualität des Wassers prüfen zu lassen. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot zur Untersuchung des Wassers aus Ihren Dentaleinheiten auf die Parameter Koloniezahl bei 36°C, Legionellen sowie Pseudomonas aeruginosa.
Lufthygiene
Auch wenn Anzeichen fehlen, kann ein gesundheitsbedenklicher Schimmelpilzbefall vorliegen. Ein verdeckter Befall lässt sich sicher aufklären, etwa durch den Nachweis von Pilzsporen in der Luft.
Die Bestimmung von Schimmelpilzen (Hefen) und Gesamtkeimzahl erfolgt unter Einsatz von Impactions- oder Filtrationsverfahren gemäß der Normenreihe DIN EN ISO 16000 sowie der BGIA-Arbeitsblätter Nr. 9420 und Nr. 9430.
Springbrunnen
In wasserführenden Systemen ist das Risiko einer erhöhten Keimbelastung immanent. Springbrunnen bilden hier keine Ausnahme.
Das Risiko lässt sich jedoch minimieren, und zwar bereits in einer frühen Realisierungsphase: Das LVHT-Institut unterstützt sie gemäß DIN SPEC 31062:2018-12 bei der Planung und Realisierung hygienisch einwandfreier Springbrunnen.
Hygieneinspektion an raumlufttechnischen Anlagen
Gemäß VDI 6022, Blatt 1 ist der Zustand von raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) regelmäßig und periodischen wiederkehrend zu kontrollieren, und zwar um eine hygienisch einwandfreie Qualität der Zuluft auf Dauer sicher zu stellen. Zu welcher Zeit Hygieneinspektionen erforderlich sind, hängt ab von der jeweiligen Installation:
- alle 3 Jahre bei RLT-Anlagen ohne Befeuchtung und ohne erdverlegte Komponenten,
- alle 2 Jahre bei RLT-Anlagen mit Befeuchtung oder erdverlegten Komponenten.
Wir führen für Sie auf Wunsch und in Anlehnung an die VDI 6022, Blatt 1.1 diese Hygiene-Erstinspektion an raumlufttechnischen Anlagen (RTL-Anlagen) durch.