Gefährdungsanalyse nach TrinkwV
Betreiber von Wasserversorgungsanlagen sind gemäß § 16 Abs. 7 TrinkwV zur Durchführung einer Gefährdungsanalyse verpflichtet, sofern der technische Maßnahmenwert für die Belastung mit Legionellen überschritten wird.
Auf Wunsch übernehmen unsere Sachverständigen diese Aufgabe für Sie, und zwar unter Berücksichtigung der „Empfehlung für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung“ des Umweltbundesamtes sowie der Richtlinie VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 „Hygiene in Trinkwasser-Installationen; Gefährdungsanalyse“.
Hygiene-Erstinspektionen von Trinkwasser-Installation nach VDI 6023
Bevor eine Trinkwasser-installation befüllt werden darf, ist im Rahmen einer Hygiene-Erstinspektion zu überprüfen, ob die Anforderungen gemäß VDI/DVGW 6023 erfüllt sind. Unsere Sachverständigen sind für diese Anwendung speziell geschult.
Hygiene-Erstinspektionen an RLT-Anlagen nach VDI 6022
Wir führen für Sie Hygiene-Erstinspektionen an raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) gemäß VDI 6022, Blatt 1 durch.
Hygiene-Erstinspektionen sind erforderlich etwa nach Fertigstellung und vor Inbetriebnahme neuer Anlagen, nach wesentlichen Änderungen an bestehenden RLT-Anlagen, und zwar vor ihrer Wiederinbetriebnahme, sowie auch an bestehenden Anlagen, insofern bislang keine Hygiene-Erstinspektion durchgeführt worden ist.
Durchführung von Funktionsprüfungen nach DGfdB R 65.04
Um die einwandfrei Funktionstauglichkeit sicherzustellen, überprüfen wir Ihre Anlagen zur Schwimm‐ und Badebeckenwasseraufbereitung gemäß DIN 19643:1997‐04 sowie zur Ultrafiltration, und zwar unter Belastung und mittels Färbetests.
Gerne erörtern wir mit Ihnen die Details der Untersuchung in einem persönlichen Gespräch.